Die beiden Landesverbände und deren Mitgliedvereine dienen den sozialen Aufgaben der Rechtspflege, insbesondere bei der Wiedereingliederung Straffälliger in die Gesellschaft. Sie betreuen Gefangene, helfen Entlassenen und unterstützen deren Angehörige. Sie unterhalten hierfür Einrichtungen und fördern die Sozialarbeit der Gerichts- und Bewährungshilfe, des Vollzugs und der Führungsaufsicht. Im Rahmen der Vereinszwecke tragen sie zur Aus- und Fortbildung der hierbei tätigen Personen bei.
Eine enge Zusammenarbeit mit staatlichen und kommunalen Stellen wird angestrebt, desgleichen Kontakte mit anderen Vereinigungen gleicher Zielsetzung, auch auf internationaler Ebene.
Viele Mitgliedsvereine unterhalten Wohn- und Beratungseinrichtungen, in denen Haftentlassene und Gefangene betreut werden. Dieses traditionelle Leistungsspektrum wird abgerundet durch neue landesübergreifende Projekte, wie z.B. Angebote zum Täter-Opferausgleich, Arbeitsprojekte, Geldstrafenabgeltung durch gemeinnützige Arbeit, Beratung bei Suchtproblemen, Opferhilfe usw.
Die Arbeit der am Netzwerk beteiligten Vereine und Verbände wird von über 2000 Mitgliedern getragen. Von den Vereinen werden ca. 390 hauptamtliche Mitarbeiter (mehrheitlich sozialpädagogische Fachkräfte) beschäftigt.