Netzwerk Straffälligenhilfe Baden-Württemberg

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Treuhänderische Geldverwaltung

Die steigende Anzahl von Menschen mit psychischen Erkrankungen und besonderen sozialen Herausforderungen hat in den letzten Jahren zu einem Anstieg von Ersatzfreiheitsstrafen geführt. Viele Betroffene haben Schwierigkeiten, diese Strafen durch gemeinnützige Arbeit zu umgehen, da sie sich häufig in sehr individuellen sowie komplexen multiproblematischen Lebenssituationen befinden. Daraus resultiert in vielen Fällen, dass Geldstrafen kaum durch Zahlungen beglichen werden können oder die Verurteilten überhaupt die nötigen Mittel zur Verfügung haben, um die Strafen zu bezahlen.

Das Projekt „Treuhänderische Geldverwaltung“ setzt an diesem Punkt an, um die Vollstreckung von Ersatzfreiheitsstrafen zu verhindern. In Fällen, in denen ein Gericht bereits entschieden hat, dass eine Geldstrafe angemessen ist und eine Gefängnisstrafe nicht erforderlich, unterstützt das Projekt die Betroffenen bei der Verwaltung ihrer finanziellen Mittel im Rahmen der Geldstrafe.

Das Ziel des Projektes ist es, den Betroffenen in einem geschützten Rahmen die Möglichkeit zu bieten, die eigene finanzielle Situation zu überblicken, einen verantwortungsvollen Umgang mit den verfügbaren Mitteln zu gewinnen und in diesem Zusammenhang die Tilgung der Geldstrafe treuhänderisch umzusetzen. Dabei arbeiten die Beratungsstellen gemeinsam mit den Betroffenen an Lösungen, um die Vollstreckung der Ersatzfreiheitsstrafe zu verhindern, sei es durch eine bestmöglich aufgestellte Ratenzahlung oder alternative Maßnahmen – insbesondere wenn gemeinnützige Arbeit nicht möglich ist.

Das Netzwerk Straffälligenhilfe unterstützt das Projekt, um das Ziel der Landesregierung zu verfolgen, die Vollstreckung kurzer Freiheitsstrafen zu vermeiden und die Ersatzfreiheitsstrafe einzuschränken, wo dies immer möglich ist. Das Projekt ist somit ein wichtiger Beitrag zur Resozialisierung und Unterstützung von Menschen in schwierigen Lebenssituationen.
 

Ziel:

„Treuhänderische Geldverwaltung“ zur Abwendung der Vollstreckung einer Ersatzfreiheitsstrafe ermöglicht den Betroffenen

 - die Abwendung der Ersatzfreiheitsstrafe durch (Raten-) Zahlung
 - die eigene finanzielle Situation zu überblicken, verantwortungsvollen Umgang mit den verfügbaren Mitteln zu gewinnen und in diesem Zusammenhang die Tilgung der Geldstrafe treuhänderische umzusetzen - durch Abschluss der Treuhandvereinbarung mit der Vermittlungs- und Beratungsstelle die Sicherheit, dass das Geld umgehend an die Staatskasse weitergeleitet wird
 - bei Zahlungsausfällen Unterstützung durch die Vermittlungs- und Beratungsstelle
 

Zielgruppe:

Personen bei denen eine Ersatzfreiheitsstrafe abgewendet werden soll

- Personen, die durch das Projekt der Bewährungs- und Gerichtshilfe (BGBW) „Aufsuchende Arbeit“ oder bei der Staatsanwaltschat (StA) direkt einen Antrag auf Ratenzahlung gestellt haben und die mit der Begleichung der Geldstrafe ohne geeignete Hilfe und Unterstützung durch die Vermittlungs- und Beratungsstellen (VBS) überfordert sind.
- Personen, die sich durch das Projekt „Aufsuchende Arbeit“ des Netzwerksstraffälligenhilfe für die „Treuhänderische Geldverwaltung“ entschieden haben und die mit der Begleichung der Geldstrafe ohne geeignete Hilfe und Unterstützung durch die Vermittlungs- und Beratungsstellen überfordert sind.
 - Personen, die einen Antrag Abwendung der Vollstreckung der Ersatzfreiheitsstrafe durch gemeinnützige Arbeit gestellt haben und sich im Rahmen der Beratung durch die Vermittlungs- und Beratungsstellen  für die „Treuhänderische Geldverwaltung“  entscheiden.
- Personen in folgenden Situationen:
- fehlende Einsatzstellen zur Ableistung gemeinnütziger Arbeit in ländlichen Gebieten u.a. am Wochenende
- nicht vorhandene Anbindungsstrukturen z.B. an öffentliche Verkehrsmittel
- die im Projekt „Schwitzen statt Sitzen“ gemeinnützige Arbeit leisten, aber zur schnelleren Abgeltung der Geldstrafe auch Zahlungen leisten wollen
- Personen die mit gemeinnütziger Arbeit (GA) beginnen und im Prozess erkennen, dass Sie nicht willens oder in der Lage sind GA zu leisten z.B. aufgrund von fehlender Tagesstruktur, physischer und/oder psychischer Erkrankungen oder in vergleichbare Situationen.