Netzwerk Straffälligenhilfe Baden-Württemberg

Netzwerk Straffälligenhilfe in Baden-Württemberg GbR

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Qualitätswerkstatt „Wohnen“

27. Jun. 2018
Hans Köpfle, Leiter der ambulanten Suchthilfe des bwlv in Reutlingen, Diplom Psychologe/Psychologischer Psychotherapeut
Foto: Constanze Neff


Im Netzwerk Straffälligenhilfe in Baden-Württemberg stellt das betreute Wohnen eine wesentliche Kernaufgabe der angeschlossenen Mitgliedsvereine dar. Durch die Vereinslandschaft können ca. 600 Wohnplätze angeboten und pro Jahr bis zu 1050 Klienten betreut werden. Bei der Qualitätswerkstatt „Wohnen“ kamen die Mitarbeiter/innen des betreuten Wohnens in der freien Straffälligenhilfe zum Erfahrungsaustausch zusammen.

In diesem Jahr stand das Thema „Suchterkrankungen und neue Suchtmittel“ im Mittelpunkt der Veranstaltung. Herr Hans Köpfle ermöglichte den Teilnehmer/innen in seinem aufschlussreichen Fachvortrag einen Einblick in den Umgang mit suchterkrankten Menschen. Herr Köpfle ist Diplom-Psychologe/ Psychologischer Psychotherapeut und seit 1990 in der Suchthilfe tätig. Derzeit leitet er die ambulanten Suchthilfeangebote des bwlv in Reutlingen.

Den Fachleuten der stationären und ambulanten Hilfeeinrichtungen bot sich im Anschluss die Möglichkeit, Fragen zum Thema und deren Problematik in der Praxis zu stellen und über die bestehenden Hilfesysteme für suchterkranke Klienten zu diskutieren.

Am Nachmittag wurden die Bedeutung der Kooperationsvereinbarung für die Zusammenarbeit vor Ort und die Auswirkungen auf die Angebote der freien Straffälligenhilfe im Bereich „Wohnen“ zur Diskussion gestellt. Die am 12.12.2016 geschlossene Kooperationsvereinbarung zur „Integration von Strafgefangenen und Sicherheitsverwahrten in Baden Württemberg“ schafft verbindliche Strukturen der Zusammenarbeit vor Ort und ermöglicht ein fundiertes Übergangsmanagement hinsichtlich der wesentlichen Elemente: Arbeit, Wohnen und Grundsicherung. Diese Strukturen sollen nun auch durch lokale Kooperationsvereinbarungen verstetigt werden, damit Abläufe und Vereinbarungen für alle Akteure vor Ort festgeschrieben und noch verbindlicher werden, um auch zukünftig im Zusammenschluss ein erfolgreiches Übergangsmanagement gewährleisten zu können. 

Bericht: Julia Herrmann/Sebastian Kopp