Netzwerk Straffälligenhilfe Baden-Württemberg

Netzwerk Straffälligenhilfe in Baden-Württemberg GbR

links_oben_netzwerk

Sie sind hier

Erstes Steuerungstreffen nach dem Inkrafttreten der Kooperationsvereinbarung

13. Nov. 2017

Die Kooperationsvereinbarung zur Integration von Strafgefangenen und Sicherheitsverwahrten in Baden-Württemberg ist am 12.12.2016 in Kraft getreten und verzeichnete bereits im Jahr 2017 wahrnehmbare Erfolge. Die Kooperationsvereinbarung schafft verbindliche Strukturen der Zusammenarbeit und ermöglicht ein fundiertes Übergangsmanagement hinsichtlich der wesentlichen Elemente - Arbeit, Wohnen und Grundsicherung.

Zur Kooperationsvereinbarung

Am 13.11.2017 kam die Steuerungsgruppe der Kooperationsvereinbarung, bestehend aus dem Sozialministerium, Wirtschaftsministerium, Landkreistag, Städtetag, Regionaldirektion der Bundesagentur für Arbeit, Liga der freien Wohlfahrtspflege, Bewährungs- und Gerichtshilfe, Vertreter der Justizvollzugsanstalten sowie das Netzwerk Straffälligenhilfe in Baden-Württemberg erstmalig nach dem Inkrafttreten der Vereinbarung unter der Federführung des Justizministeriums zusammen und zog anhand der ersten Erkenntnisse und Erfahrungen Bilanz.

Die Berichte über den aktuellen Stand der Umsetzung aus den verschiedenen Blickwinkeln ermöglichen es, den abzuleitenden Handlungsbedarf für die weitere Verstetigung festzuschreiben. Die Kooperationsvereinbarung ist die Grundlage für die Festlegung der konkreten Ansprechpartner/innen im gesamten Netzwerk. Zugleich bestimmt sie das Zusammentreffen und die Vernetzung der regionalen Kooperationspartner an allen Standorten der Justizvollzugsanstalten im Land. Dadurch wurden bereits spürbare Verbesserungen im Übergangsmanagement, beispielsweise hinsichtlich der Mietkostenübernahme, erreicht. Zukünftig sollen die geschaffenen Strukturen der Kooperationsvereinbarung weiter aufgebaut und verstetigt werden. Vor Ort sollen individuelle Kooperationsvereinbarungen geschlossen werden. Mittelfristig plant die Steuerungsgruppe, die Strukturen der Vernetzung und die Praxistauglichkeit der Kooperationsvereinbarung zu evaluieren.

Abschließend zieht die Steuerungsgruppe das Resümee, dass sich die Kooperationsvereinbarung als ein wichtiger Impuls für ein erfolgreiches Übergangsmanagement erweist. Es geht nun darum, die Aktivitäten der Zusammenarbeit der beteiligten Akteure vor Ort Schritt für Schritt auszubauen und dort, wo bisher noch eher wenig Aktivitäten entfaltet wurden, die ersten Schritte mit Energie anzugehen. Wir vom Verband und vom Netzwerk wollen diesen wichtigen Prozess unterstützen. So gelebt wird das Projekt greifbare Erfolge in der Begleitung von strafgefangenen Menschen in ein Leben in Freiheit bringen. Wir bitten alle unsere Partner um eine aktive und nachhaltige Unterstützung.

Bericht: Julia Herrmann