Netzwerk Straffälligenhilfe Baden-Württemberg

Netzwerk Straffälligenhilfe in Baden-Württemberg GbR

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Aufsuchende Sozialarbeit

In den letzten Jahren ist die Zahl der Klient:innen mit psychischen Erkrankungen und besonderen sozialen Schwierigkeiten erheblich gestiegen. Einige von ihnen haben auf Anforderung der Staatsanwaltschaft einen Antrag auf Tilgung/Abwendung der gegen sie verhängten Geldstrafe durch gemeinnützige Arbeit gestellt.

Trotz Genehmigung durch die Staatsanwaltschaft kann es immer wieder dazu kommen, dass sie nicht auf die folgenden Kontaktversuche der Vermittlungsstelle reagieren. Die Gründe hierfür können vielfältig sein: von mangelnder oder negativer Erfahrung im Umgang mit der Justiz über Sprachbarrieren bis hin zu individuellen schwierigen Lebenslagen. Schlussendlich führt dies zur Vollstreckung der Ersatzfreiheitsstrafe, was sowohl für die Verurteilten als auch für das Land erhebliche Konsequenzen hat.

Neben den hohen Kosten, die jeder Gefängnisaufenthalt bedeutet, sorgt die Inhaftierung auch für ein einschneidenden Verlust des gewohnten Alltags für die betroffenen Personen. Die Auswirkungen sind gravierend für die Familie, andere soziale Kontakte, aber auch für den Erhalt der Wohnung oder des Arbeitsplatz. Hier setzt unser Projekt „Aufsuchende Arbeit“ zur Abwendung der Vollstreckung einer Ersatzfreiheitsstrafe an.

Unser Ziel ist es, die Betroffenen, die nicht auf Anschreiben reagieren, persönlich am Wohnort aufzusuchen. Durch aufsuchende Sozialarbeit möchten wir klären, ob und welche Hinderungsgründe vorliegen, die einer Abwendung der Ersatzfreiheitsstrafe entgegenstehen. Unsere Sozialarbeitenden arbeiten eng mit den Betroffenen zusammen, um Lösungen zu finden, damit der Antritt der Ersatzfreiheitsstrafe durch gemeinnützige Arbeit oder (Raten-)Zahlung vermieden werden kann, wenn die Betroffenen nicht willens oder in der Lage sind, gemeinnützige Arbeit zu leisten.

Mit diesem Projekt unterstützt das Netzwerk Straffälligenhilfe das im Koalitionsvertrag formulierte Ziel der Landesregierung, „wo immer möglich, die Vollstreckung kurzer Freiheitsstrafen zu vermeiden und die Ersatzfreiheitsstrafe einzuschränken.“ Wir setzen uns aktiv für die Resozialisierung und Unterstützung von Menschen in schwierigen Lebenssituationen ein und möchten dazu beitragen, dass alternative Lösungen gefunden werden, um die Lebenswege unserer Klient:innen positiv zu gestalten.
 

Ziele:

Aufsuchende Arbeit
  • ermöglicht Betroffenen einen niederschwelligen Zugang zu den Projekten „Schwitzen statt Sitzen“ und „Treuhänderische Geldverwaltung“ zur Abwendung der Vollstreckung einer Ersatzfreiheitsstrafe.
  • ermöglicht das Aufdecken und Beseitigen von etwaigen Hinderungsgründen
  • ermöglicht bedarfsgerechte Hilfen
  • soll eine Inhaftierung und deren Folgen vermeiden
 
Zielgruppe:

Personen bei denen eine Ersatzfreiheitsstrafe abgewendet werden soll. Im Speziellen: Personen, die einen Antrag auf Abwendung der Vollstreckung der Ersatzfreiheitsstrafe durch gemeinnützige Arbeit oder (Raten-) Zahlung bei der zuständigen StA gestellt haben und auf zweimalige schriftliche Kontaktversuche im Projekt „Schwitzen statt Sitzen“ oder im Projekt „Treuhänderische Geldverwaltung“ durch die zuständigen Vermittlungs- und Beratungsstellen  der freien Straffälligenhilfe nicht reagieren.




Fotoquelle:
geralt / pixabay